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Meldebehörde Nürnberg - Wohnungsgeberbestätigung

Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers  bei der An- und Ummeldung durch eine Wohnungsgeberbescheinigung kann online erfolgen. Für zukünftige Fälle können die eigenen Daten gespeichert und wiederverwendet werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg