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Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Wenn Sie zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, aber nicht abgeschoben werden können, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München