Logo Bayernportal

Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO)

Stadt Ansbach

Sie können die Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (Art. 72 BayBO) (2) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach