Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken