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Meldung zur Wahlhelferin bzw. zum Wahlhelfer

Sie können sich online Wahlhelferin bzw. zum Wahlhelfer melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • zur Staatsangehörigkeit gelten folgende Voraussetzungen:
    • bei Kommunalwahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
    • bei Bundes- und Landtagswahlen: die deutsche Staatsangehörigkeit
    • bei Europawahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Illschwang