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Antrag zur Hundesteuer

Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet. Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Benötigte Unterlagen für Anmeldung ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Benötigte Unterlagen für Abmeldung FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid) Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes Nummer der Hundesteuermarke

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Illschwang