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Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie können die Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erding