Wenn öffentliche Straßen oder Plätze als Ort für gewerbliche Aktivitäten etc. in Anspruch genommen werden sollen, muss hierzu eine Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Es muss angegeben werden, um welche Art der Sondernutzung es sich handelt und welcher Ort hierfür vorgesehen wird.
Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Illschwang