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Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landratsamt Starnberg (Heilpraktikererlaubnis) (form00281)

Für den Antrag auf eine Heilpraktikererlaubnis wird ein ärztliches Attest zur Feststellung der psychischen und physischen Eignung benötigt. Dieses ärztliche Attest kann der untersuchende Arzt online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg