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Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz)

Sie können den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) - aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine - online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erding