Möchte ein Träger einer Kindertageseinrichtung eine bewerbende Person ohne staatlich anerkannten Abschluss (Kinderpfleger/in oder Erzieher/in) als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft einstellen, muss zuvor eine Zustimmung zur Anstellung beantragt werden. Diese kann online beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg