Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.
Sind aufgrund einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist zu beachten, dass neben diesem Antrag auch der GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen eingereicht werden muss.
Erst wenn beide Online-Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung nicht möglich.