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GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

Regierung von Oberfranken

Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken