Kraftverkehrsunternehmer können über das Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen Entsendemeldungen für den/die Mitgliedstaat(en), in den/die Ihre Fahrer entsandt werden und Dokumente an die Behörden der Mitgliedstaaten, in die ihre Fahrer entsandt wurden, wenn diese Behörden dies anfordern, übermitteln.