Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Anzeige über die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten online bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat