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Meldungen von Gemeinschaftseinrichtungen zum Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG)

Mit diesem Online Verfahren können Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen im Landkreis Fürstenfeldbruck Meldungen zum Masernschutzgesetz beim Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck digital abgeben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck