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Erklärung zu den Vermögensverhältnissen

Stadt Ansbach

Wenn Sie den Überprüfungsbogen zur Feststellung von Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt haben, bitten wir Sie ebenfalls um Zusendung der Erklärung der Vermögensverhältnisse. Dies dient der Prüfung, ob eine Weiterbewilligung Ihres Folgeantrages auf Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) sowie Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) möglich ist. Bitte lassen Sie uns zunächst den Überprüfungsbogen zur Feststellung von Änderungen der Vermögensverhältnisse zukommen und füllen Sie anschließend die Erklärung der Vermögensverhältnisse online aus.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach