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Anerkennung Gleichwertigkeit Studienabschluss (PsychThG) - Antrag (Regierung von Oberbayern)

Sie können die Feststellung der Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses für die Zulassung zu einem Masterstudiengang nach § 9 Abs. 4 Satz 5 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern