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Ausnahmegenehmigung zum Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge

Der Einsatz von Motorschlitten, Pistenraupen, Pistenbullys und Loipenspurgeräten ist nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. Sie können die Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines motorisierten Schneefahrzeuges gem. Art. 6 Abs. 2 BayImSchG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen