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Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Garmisch-Partenkirchen