Logo Bayernportal

Elektrofischerei - Beantragung der Erlaubnis

Landratsamt Miltenberg

Der Antrag auf Elektrofischerei kann entweder bei den Kreisverwaltungsbehörden oder bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt werden. Wer an einem Gewässer nicht selbst fischereiberechtigte Person oder Fischereipächter*in ist, muss eine Einverständniserklärung der fischereiberechtigten Person zur Ausübung von Elektrofischerei beibringen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg