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Der Antrag auf Elektrofischerei kann entweder bei den Kreisverwaltungsbehörden oder bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt werden. Wer an einem Gewässer nicht selbst fischereiberechtigte Person oder Fischereipächter*in ist, muss eine Einverständniserklärung der fischereiberechtigten Person zur Ausübung von Elektrofischerei beibringen.