Logo Bayernportal

Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Sie können die Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau