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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine

Dieser Online-Dienst ermöglicht aus der Ukraine vertriebenen Menschen die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg