Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung. Eheurkunden sind über diese Online-Anwendung nur bestellbar, wenn die Beurkundung beim Standesamt Augsburg oder einem der eingemeindeten Vororte (Bergheim, Göggingen, Haunstetten, Inningen) vorgenommen wurde und in den letzten 80 Jahren beurkundet wurde. Urkunden, die vor diesem Zeitraum beurkundet wurden, liegen dem Standesamt Augsburg nicht mehr vor, weil die Register z.B. an das Stadtarchiv abgegeben wurden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die gewünschte Urkunde beim Standesamt Augsburg verfügbar ist, dann setzen Sie sich bitte vor der Bestellung mit unserer Urkundenstelle (urkundenstelle@augsburg.de) in Verbindung.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg