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Anzeige einer Versteigerung nach § 3 Versteigererverordnung -VerstV

Sie können eine Versteigerung nach § 3 der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung -VerstV) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen