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Aufenthaltstitel für den Familiennachzug

Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug). Nutzen Sie diesen Antrag wenn Sie:
- erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.
- die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis aus familiäten Gründen beantragen wollen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg