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Sie können einen Bewohnerparkausweis online beantragen. Der Parkausweis gewährt das Recht, mit dem Kraftfahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen auf dem Bewohnerparkausweis vermerkt ist, in eingeschränkten Haltverboten mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei" und an Verkehrszeichen "Parkplatz" mit dem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis Nr. ..." zu parken. Die Nummer des Bewohnerparkbezirks und die Nummer auf dem Parkausweis müssen übereinstimmen. Zeitliche Beschränkungen sind zu beachten. Der Parkausweis stellt zugleich eine Ausnahmegenehmigung zum Anfahren an Bewohnerparkplätze und Wegfahren von Bewohnerparkplätzen in Wohnverkehrsstraßen entgegen dem Verkehrszeichen "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" dar.