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Aufenthaltstitel für die Ausbildung

Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen. Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland - eine Berufsausbildung absolvieren, - einen Ausbildungsplatz suchen, - an einer Hochschule studieren oder promovieren, - einen Studienplatz oder eine Promotionsstelle an einer Hochschule suchen, - ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren, - an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen, - einen Sprachkurs besuchen, - eine Schule (keine Hochschule) besuchen oder - an einem Schüleraustausch teilnehmen (kein Austauschstudium an einer Hochschule).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg