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Förderanträge nach Art. 11 (Kontingentvorhaben), Art. 12 bis 15 BayKrG

Sie können Förderanträge nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) - bei Anträgen nach Art. 11 BayKrG nur für Kontingentvorhaben - online übermitteln. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken