Logo Bayernportal

Antrag auf Befreiung / Ausnahmegenehmigung im Bereich Naturschutz

Über dieses Online-Verfahren können Sie folgende Befreiung / Ausnahmegenehmigung beantragen:

  • Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Naturschutzrechts
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetztes
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Bundesartenschutzverordnung
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis oder Befreiung von den Verboten einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung des Landkreises Mühldorf a. Inn (Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn