Über dieses Online-Verfahren können Sie folgende Befreiung / Ausnahmegenehmigung beantragen:
- Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Naturschutzrechts
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetztes
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Bundesartenschutzverordnung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis oder Befreiung von den Verboten einer naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnung des Landkreises Mühldorf a. Inn (Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile)