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Legionellen-Meldung

Sie können die Anzeige über das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung, DVGW-Arbeitsblatt W551 bzw. Wasser Nr. 90 und Mitteilung über eingeleitete Maßnahmen gemäß § 51 (3) TrinkwV zum Schutz der Gesundheit online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge