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Gemäß § 1a Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Imker verpflichtet, spätestens bei Beginn der Bienenhaltung dem Veterinäramt Meldung zu erstatten. Aus der Anzeige muss die Anzahl der Bienenvölker sowie deren Standort hervorgehen.
Die Anzeige einer Bienenhaltung kann hier online eingereicht werden.