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Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.
Nach Abschluss der Infektionsschutzbelehrung und erfolgter Online-Bezahlung können Sie die Bescheinigung direkt herunterladen. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt der Stadt Augsburg entfällt.