Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder IHK-Schulungsnachweis verloren haben oder wurde diese/s/r zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).
Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern