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Wasserrecht - Vorübergehendes Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser

Landratsamt Passau

Sie können den Antrag auf das vorübergehende Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau