Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind. Sie können den Antrag online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge