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Anzeige der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit

Sie können die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 BauKaG online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr