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Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz

Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz gemäß § 6 i.V.m. §§ 16 ff. Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr