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Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO

Hier können Sie eine Erlaubnis für die Durchführung einer Versammlung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Eurasburg