Wenn Sie im Werk-, Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen tätig sind, benötigen Sie eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung (§ 7 Abs. 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG) und ersetzt bei Anträgen seit dem 23. Mai 2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München