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Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel, Altöl) gibt es nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anzeige- und Prüfpflichten. Sie können eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim