Logo Bayernportal

Erlass oder Erstattung aus Billigkeit bei der Zollverwaltung online beantragen

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Unter gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat