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Anzeige Nutztierhaltung & Bienen

Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München