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Lebensmittelhygiene - Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Lebensmittelunternehmer können die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm