Hier können Sie einen Verlängerung einer bestehenden Jugendhilfeleistung - ambulante Leistung Dyskalkulie - stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck