Als "Wildschaden" wird der durch Wild verursachte Schaden an landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bezeichnet. Schäden, die auf Wildunfällen beruhen, z. B. Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier, zählen hingegen nicht zu den "Wildschäden" in dem beschriebenen Sinn.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Schongau