Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern in der Einrichtung zu beeinträchtigen, sollen gemeldet werden. Eine Bewertung, ob tatsächlich eine Kindswohlgefährdung vorliegt, wird nach Kontaktaufnahme mit der leitenden Person/dem Träger erfolgen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg