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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass

Stadt Pocking

Sie können die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 GastG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Pocking