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Antrag für die Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots (Parkplatzabsperrung)

Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot (Parkplatzabsperrung) online beantragen, z. B. in Falle eines Umzugs oder einer Baustellenbelieferung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein